SAPV

Was ist Palliativmedizin?

Palliativmedizin (von lateinisch Pallium: Mantel) bedeutet wörtlich die lindernde Medizin, die uns wie ein Mantel schützt. Sie grenzt sich von der kurativen (heilenden) Medizin ab, die Gesundung, Heilung und Lebensverlängerung zum Ziel hat. Leider gibt es Krankheitszustände, die einer Heilung und Lebensverlängerung nicht mehr zugänglich sind! Hier kommt die Palliativmedizin zum Zuge, die den Schwerpunkt auf die Linderung von Leiden und Verbesserung der Lebensqualität legt.

Linderung erfolgt in den Bereichen körperlicher Symptome (Schmerzen, Luftnot, Schwäche, Wunden…), seelischer Nöte (Angst, Depression, Unruhe...), sozialer Probleme (Überlastung der Pflegepersonen, Hilfsmittel, Konflikte…) und spiritueller Fragen (Sinnfragen…).

Prinzipiell ist Palliativmedizin multiprofessionell. Das heißt, es kommen verschiedene Berufsgruppen zum Einsatz.

Was ist SAPV

SAPV bedeutet spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die allgemeine Palliativversorgung wird von den regulären Pflegediensten und Hausärzten erbracht. Wenn der Aufwand und die erforderliche Fachkenntnis dafür zu groß werden, kommt ein spezialisiertes Team zum Einsatz. Das Team besteht aus Koordinierungskräften, spezialisierten Pflegekräften und Palliativmedizinern.

Häufig gestellte Fragen

• Wer kann SAPV in Anspruch nehmen?

Alle, die an einer fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung mit deutlich verkürzter Lebenszeit erkrankt sind und bei denen ausgeprägte Symptome vorliegen.

• Gibt es ein entsprechendes Gesetz?

Ja, im SGB V §37b und § 132d.

» Verweis zu §37b SGB V

• Wer kann SAPV verordnen?

Verordnen kann es jeder Arzt, d.h. Hausarzt, Facharzt (Urologe, Frauenarzt …) sowie Krankenhausärzte.

• Bleibt der Hausarzt der erste Ansprechpartner?

Ja, es sei denn, Hausarzt oder Patient wünschen es anders. Dieses wird immer genau abgestimmt.

• Wie lange kann SAPV verordnet werden?

Erstverordnung: 7 Tage, Folgeverordnungen: jeweils 28 Tage.

• Wer ist der Kostenträger?

In den meisten Fällen die Krankenkassen oder andere Kostenträger wie z.B. die Berufsgenossenschaft.

• Wer gehört zum Palliativteam?

Im engeren Sinne gehören dem Team die Koordinatorinnen, qualifizierte Palliativpflegefachkräfte und qualifizierte Palliativärzte an. Zum weiteren Kreis zählen Mitarbeiter des ambulanten Hospizdienstes, Wundmanager, Ernährungsberater, Stoma-Therapeuten. Als Kooperationspartner gehören auch zwei Apotheken und ein Sanitätshaus dazu. Weitere Berufsgruppen werden bei Bedarf hinzugezogen.

• Welche Qualifikationen müssen die Pflegekräfte und Ärzte vorweisen?

Palliativpflegekräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als Altenpfleger/in haben. Zusätzlich muss eine 160-Stunden-Ausbildung in Palliativ-Care erfolgt sein. Dann müssen die Pflegekräfte 2 Jahre in einer palliativmedizinischen Einrichtung tätig sein, davon mindestens 6 Monate auf einer Palliativstation oder in einem SAPV-Team.

Die Ärzte müssen entweder einen Wochenkurs Theorie belegen und ein Jahr auf einer Palliativstation arbeiten oder einen mehrwöchigen Kurs belegen und 30 eigene Fallbeschreibungen verfassen und diskutieren. In beiden Fällen erfolgt dann eine Prüfung vor der Ärztekammer.

• Kann der vorhandene Pflegedienst weiter tätig sein?

Ja. Der Palliativpflegedienst übernimmt dann nur die spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

• Ist eine SAPV auch in Senioren- oder Behinderteneinrichtungen möglich?

Ja. Auch dort können die Bewohner vom Palliativteam betreut werden.

• Findet eine Zusammenarbeit mit dem Hospizdienst statt?

Ja, es besteht eine enge Zusammenarbeit. Auch nimmt eine Mitarbeiterin des Hospizmodell Hombre regelmäßig an den Besprechungen des SAPV-Teams teil.

• Wie ist das Palliativteam erreichbar?

Der Erstkontakt erfolgt werktags zu den üblichen Geschäftszeiten mit der Koordinierungsstelle. Für von uns betreute Patienten gibt es eine 24-Stunden Rufbereitschaft für den Pflegedienst und im Hintergrund auch für einen Palliativarzt.

• Wann findet der Erstbesuch statt?

Je nach Situation wird der Patient noch im Krankenhaus oder in der häuslichen Wohnung besucht. Dies geschieht innerhalb von 1-2 Werktagen. In der Regel erfolgen Besuche durch eine unserer Koordinatorinnen, durch den zuständigen Palliativarzt und durch den versorgenden Pflegedienst (einzeln oder gemeinsam).

• Können nur Krebspatienten die SAPV in Anspruch nehmen?

Nein. Anspruchsberechtigt sind alle Patienten, die an einer fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung mit deutlich verkürzter Lebenszeit leiden und bei denen spezielle Symptome vorliegen. So beispielsweise auch Patienten mit einer Nieren- oder Herzinsuffizienz, COPD, ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)...

• Welche ausgeprägten Symptome können vorliegen?

Ein breites Spektrum wie ausgeprägte Schmerzsymptomatik, Erbrechen, Durchfälle, Verstopfung, Ödeme, Luftnot, Unruhe, Angst, komplizierte Wunden, Überlastung der Angehörigen und vieles andere.

• Finden regelmäßige Team-Besprechungen statt?

Ja, jede 2. Woche.

• Gibt es eine Supervision für das Palliativteam?

Ja, sechsmal jährlich.

• Finden regelmäßige Fortbildungen für das Team statt?

Ja, mindestens vierteljährlich


Palliativverein Bremerhaven e.V.

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